AGB für Betriebe

Entwurf, nicht anwaltlich geprüft. Vor dem Livegang darf dieser Text nicht gelten.

Geltung

Diese Bedingungen gelten für Betriebe, die Aufträge über die Plattform annehmen.

Freischaltung

Sie erhalten Aufträge erst nach Prüfung Ihres Gewerbescheins und Ihres Haftpflicht-Nachweises. Ändern Sie danach Gewerke oder ein Dokument, prüfen wir erneut.

Sie versichern, dass Ihre Angaben stimmen und Sie die nötigen Eintragungen haben, etwa in die Handwerksrolle.

Aufträge

Mit dem Annehmen schließen Sie den Vertrag mit dem Auftraggeber und führen die Arbeit in eigener Verantwortung aus. Die Plattform wird nicht Ihr Vertragspartner für die Ausführung.

Welche Betriebe zuerst gefragt werden, hängt von Stammbetrieb-Status, Entfernung, Verfügbarkeit, Bewertung, Annahmequote und Pünktlichkeit ab. Für eine bessere Platzierung kann man nicht bezahlen.

Sie führen Zusatzarbeiten nur nach Freigabe in der Plattform aus.

Kosten

Wir berechnen eine Provision auf den Nettobetrag jedes bezahlten Auftrags: 12 % ohne Paket, 8 % im Paket Pro und 5 % im Paket Team.

Ohne Paket können Sie 3 Aufträge im Kalendermonat annehmen.

Kontakte werden nicht verkauft. Für einen abgelehnten oder nicht bezahlten Auftrag fällt keine Provision an.

Für die Abo-Preise gilt die Anzeige vor der Buchung.

Rechnung und Auszahlung

Sie stellen die Rechnung im eigenen Namen. Stripe zieht den Betrag ein, behält die Provision ein und zahlt den Rest auf Ihr Konto aus. Dafür brauchen Sie ein Konto bei Stripe und akzeptieren dessen Bedingungen.

[Umsatzsteuer auf die Provision, Kleinunternehmer und § 13b UStG vor Livegang steuerlich klären.]

Kontakt am Auftraggeber vorbei

[Regel zu Umgehung der Plattform bei vermittelten Aufträgen vor Livegang entscheiden und anwaltlich formulieren.]

Sperrung und Kündigung

Wir können die Freischaltung zurücknehmen, wenn Nachweise ablaufen oder falsch sind oder Bewertungen schwere Mängel zeigen. Wir nennen Ihnen den Grund. [Fristen nach der P2B-Verordnung vor Livegang ergänzen.]

Haftung der Plattform

[Haftungsbegrenzung vor Livegang anwaltlich formulieren. Bis dahin gelten die gesetzlichen Regeln.]